Karl Heinz Fezer: Klausurenkurs zum Schuldrecht Besonderer Teil (9. Auflage 2013), 485 S., 26, 90 € (Vahlen)
Der Klausurenkurs zum besonderen Teil des Schuldrechts bildet den Abschluss des
dreibändigen Klausurenkurses zum BGB von KarlHeinzFezer. Es ist der umfangreichste
Band, welcher ausgewählte Bereiche des besonderen Schuldrechts in Fällen dargestellt
erläutert und vertieft. Zielsetzung dieses Fallbuches ist wieder einmal die Vermittlung von
Examenswissen und der Klausurenlehre.
Karl Heinz Fezer ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht der
Wirtschaftsordnung und Recht der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen an der Universität
Konstanz. Zudem ist er Honorarprofessor an der Universität Leipzig und Richter am OLG
Stuttgart.
Kritik
Es käme einem unmögliches Unterfangen gleich, zu versuchen, dass gesamte besondere
Schuldrecht in einem einzigen Fallbuch darzustellen. Dafür ist der Stoff zu umfangreich. Man
muss eine Auswahl treffen und bestimmte Bereiche ausblenden. Das weiß auch Fezer und
setzt deshalb seine Schwerpunkte im Kauf, Werkvertrags, Bürgschafts, Bereicherungs und
Deliktsrecht. Die Geschäftsführung ohne Auftrag, das Mietrecht und andere Vertragsarten
werden im Vergleich dazu etwas vernachlässigt. Diese Schwerpunktsetzung ist
nachvollziehbar und auch angemessen. Allein die GoA könnte zwei bis drei Fälle mehr gut
vertragen.
Die restlichen, von Fezer unter Umständen nicht ausreichend dargestellten Bereiche des
Schuldrechts BT, können problemlos mittels anderer Fallbücher erarbeitet werden (z.B. das
empfehlenswerte Fallbuch von Fritzsche zum Vertragsrecht).
Wirklich gelungen sind die Fälle zum Bereicherungsrecht, insbesondere die zu den
Mehrpersonenverhältnissen, welche die examensrelevanten Konstellationen eindringlich
aufarbeiten. Das gleiche gilt für das Deliktsrecht. Im Kaufrecht vertritt Fezer an einigen
Stellen Ansichten, die mE nach schwer vertretbar sind. Dennoch stellt er stets die
herrschende Ansicht dar. Mit dem Blick auf das Examen ist das auch unerlässlich.
Erfreulich ist wieder, dass Fezer nicht immer einen “0815-Fall” als Ausgangspunkt nimmt,
sondern auch auf ungewöhnliche Konstellationen zurückgreift. Das schult Verständnis.
Kritisiert wird oftmals, dass die Fälle im Klausurenkurs keine Länge von Examensklausuren
haben. Das sollen sie aber auch gar nicht. Dargestellt werden sollen examensrelevante
Probleme und das gelingt dem Buch auch im Ergebnis gut.
Leider werden in der Falllösung nicht immer sämtliche relevanten Anspruchsgrundlagen
durchgeprüft. Diese könnten zumindest stichwortartig unter der Frage angesprochen werden,
warum sie gerade im vorliegenden Fall nicht greifen.
Abschließendes Urteil
Der Klausurenkurs eignet sich sehr gut zur Wiederholung und Vertiefung des Bereicherungsund
Deliktsrechts. Manche Bereiche des Schuldrechts BT werden zwar nicht genauso
ausführlich dargestellt, was aber dem Umfang dieses Rechtsgebiets geschuldet ist. Die
Schwerpunktsetzung ist größtenteils gelungen und die Fälle sind in der Regel anspruchsvoll.
David van Koppen
David van Koppen