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Karl­ Heinz Fezer: Klausurenkurs zum Schuldrecht Besonderer Teil (9. Auflage 2013), 485 S., 26, 90 € (Vahlen)

Der Klausurenkurs zum besonderen Teil des Schuldrechts bildet den Abschluss des dreibändigen Klausurenkurses zum BGB von Karl­Heinz­Fezer. Es ist der umfangreichste Band, welcher ausgewählte Bereiche des besonderen Schuldrechts in Fällen dargestellt erläutert und vertieft. Zielsetzung dieses Fallbuches ist wieder einmal die Vermittlung von Examenswissen und der Klausurenlehre. 

Karl ­Heinz Fezer ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht der Wirtschaftsordnung und Recht der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen an der Universität Konstanz. Zudem ist er Honorarprofessor an der Universität Leipzig und Richter am OLG Stuttgart. 

Kritik

Es käme einem unmögliches Unterfangen gleich, zu versuchen, dass gesamte besondere Schuldrecht in einem einzigen Fallbuch darzustellen. Dafür ist der Stoff zu umfangreich. Man muss eine Auswahl treffen und bestimmte Bereiche ausblenden. Das weiß auch Fezer und setzt deshalb seine Schwerpunkte im Kauf­, Werkvertrags­, Bürgschafts­, Bereicherungs­ und Deliktsrecht. Die Geschäftsführung ohne Auftrag, das Mietrecht und andere Vertragsarten werden im Vergleich dazu etwas vernachlässigt. Diese Schwerpunktsetzung ist nachvollziehbar und auch angemessen. Allein die GoA könnte zwei bis drei Fälle mehr gut vertragen. Die restlichen, von Fezer unter Umständen nicht ausreichend dargestellten Bereiche des Schuldrechts BT, können problemlos mittels anderer Fallbücher erarbeitet werden (z.B. das empfehlenswerte Fallbuch von Fritzsche zum Vertragsrecht). 

Wirklich gelungen sind die Fälle zum Bereicherungsrecht, insbesondere die zu den Mehrpersonenverhältnissen, welche die examensrelevanten Konstellationen eindringlich aufarbeiten. Das gleiche gilt für das Deliktsrecht. Im Kaufrecht vertritt Fezer an einigen Stellen Ansichten, die mE nach schwer vertretbar sind. Dennoch stellt er stets die herrschende Ansicht dar. Mit dem Blick auf das Examen ist das auch unerlässlich. Erfreulich ist wieder, dass Fezer nicht immer einen “0815­-Fall” als Ausgangspunkt nimmt, sondern auch auf ungewöhnliche Konstellationen zurückgreift. Das schult Verständnis. 

Kritisiert wird oftmals, dass die Fälle im Klausurenkurs keine Länge von Examensklausuren haben. Das sollen sie aber auch gar nicht. Dargestellt werden sollen examensrelevante Probleme und das gelingt dem Buch auch im Ergebnis gut. Leider werden in der Falllösung nicht immer sämtliche relevanten Anspruchsgrundlagen durchgeprüft. Diese könnten zumindest stichwortartig unter der Frage angesprochen werden, warum sie gerade im vorliegenden Fall nicht greifen. 

Abschließendes Urteil

Der Klausurenkurs eignet sich sehr gut zur Wiederholung und Vertiefung des Bereicherungsund Deliktsrechts. Manche Bereiche des Schuldrechts BT werden zwar nicht genauso ausführlich dargestellt, was aber dem Umfang dieses Rechtsgebiets geschuldet ist. Die Schwerpunktsetzung ist größtenteils gelungen und die Fälle sind in der Regel anspruchsvoll.

David van Koppen

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