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Beulke, Werner: Klausurenkurs im Strafrecht I, 7. Auflage 2016, 317 S., 20, 99 € (C.F. Müller)

Spätestens mit Blick auf die ersten Klausuren im Strafrecht stellt sich die Frage nach einem tauglichen Fallbuch. Der vorliegende Klausurenkurs ist das Erste von insgesamt drei Werken aus dem Hause des C.F. Müller Verlags. Die drei Klausurenkurse sind nach Schwierigkeitsgrad geordnet und wollen stufenweise auf die Anfänger- bzw. Fortgeschrittenenübung sowie das erste Examen vorbereiten. 

Werner Beulke war Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Passau. Heute ist er als Gutachter und Strafverteidiger tätig. 

Kritik

Der Klausurenkurs im Strafrecht für Anfänger ist gedacht als eine Kombination aus Fallbuch und problemorientierten Repetitionkurs im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Er beinhaltet 4 Kapitel. Im ersten Kapitel werden Grundzüge zur Methodik der strafrechtlichen Fallbearbeitung dargestellt. Das Kernstück des Werkes ist das zweite Kapitel, welches 10 Klausuren auf dem Schwierigkeitsgrad einer Anfängerübung zur Auswahl hat. Im dritten Kapitel findet sich der Sachverhalt einer Hausarbeit. Das vierte und letzte Kapitel soll der Wiederholung und Vertiefung dienen, indem es vor allem eine ausführliche Liste zu Klausuren aus den zahlreichen Ausbildungszeitschriften anbietet. 

Sinnvoll ist, dass Beulke zunächst den Leser im ersten Kapitel in die Methodik der Fallbearbeitung einführt und nicht gleich ins kalte Wasser wirft. Das richtige Handwerkzeug ist für die erfolgreiche Fallbearbeitung ebenso wichtig wie das Wissen um das materielle Recht. Denn abstraktes Wissen ist in der Klausur wertlos, wenn der Bearbeiter nicht weiß, wie er es richtig einsetzt und darstellt. Die Klausuren sind vom höheren Schwierigkeitsgrad. Daher empfehle ich dem Leser zuvor ein kleineres und kompakteres Fallbuch durchzuarbeiten und danach auf den vorliegenden Klausurenkurs zurückzugreifen (z.B. Hemmer: Fälle zum Allgemeinen Teil des Strafrechts). 

Insgesamt überzeugt der Klausurenkurs durch sein durchdachtes Konzept. In den Lösungen finden sich Aufbauhinweise, Defintionen zum Auswendiglernen und Literaturverweise zur Vertiefung. Das Werk von Beulke punktet zudem mit seinen hervorgehobenen Problemkreisen, wo die jeweils vertretenen Meinungen mit ihren Argumenten dargestellt werden. Das ermöglicht eine direkte Übernahme des Streits in die eigenen Unterlagen. Gold wert sind die Fundstellen zu Klausuren aus den Ausbildungszeitschriften und die Liste zu den gängigen Fallbüchern zum Allgemeinen Teil des Strafrechts. Diese sind alle auf den Stand von 2016 aktualisiert.

Kritik gibt es nur aufgrund von optischen Nachteilen. So sind die Aufbauhinweise in der Regel in Kursivschrift gehalten. Diese Schriftart ist dann anstrengend lesen, wenn die Aufbauhinweise größeren Raum einnehmen und quasi mehr als eine halbe Seite kursiv gedruckt wurde. Beulke verzichtet zudem auf Fußnoten und bringt etwaige Nachweise in Klammern am Satzende. Das stört mancherorts den Lesefluss. Beispielsweise sind im ersten Kapitel mehrzeilige Nachweisklammern anzutreffen. Entweder verzichtet der Autor auf umfassende Nachweise oder er bringt diese in den Fußnoten. Ansonsten wird der Lesefluss doch des Öfteren unangenehm behindert. Dennoch sei bemerkt, dass es viel über ein Werk aussagt, wenn die einzigen Nachteile nur optischer und nicht inhaltlicher Natur sind 

Abschließendes Urteil

Der Klausurenkurs stellt eine Blaupause für ein modernes Fallbuch dar und kann uneingeschränkt empfohlen werden.

David van Koppen

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