Das vorliegende Werk ist das dritte Fallbuch von Jörg Fritzsche zum Bürgerlichen Recht. Nachdem er in den beiden vorherigen Bänden den Allgemeinen Teil des BGB und die vertraglichen Schuldverhältnisse behandelt hat, konzentriert er sich hier auf Fälle zu den Gesetzlichen Schuldverhältnissen. Das Fallbuch soll die Anwendung des Vorlesungsstoffs in der Fallbearbeitung trainieren
Jörg Fritzsche ist ordentlicher Professor an der Universität Regensburg. Dort hat er einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht inne.
Kritik
Fritzsche hat sein Fallbuch folgendermaßen aufgebaut:
Auf den ersten Seiten finden sich zunächst Hinweise zur Fallbearbeitung gesetzlicher Schuldverhältnisse, insbesondere Aufbauschemata. Sodann folgen insgesamt 27 Fälle, wobei der Fokus auf dem Delikts- und Bereicherungsrecht liegt. Zur Geschäftsführung ohne Auftrag finden sich lediglich zwei Fälle.
Vor jeder Falllösung ist eine kurze Gliederung mit Problemschwerpunkten vorangestellt. Darauf folgt eine ausführliche Lösungsskizze. In der Lösungsskizze sind zusätzlich didaktische Hinweise eingearbeitet. Sie erklären beispielsweise den gewählten Aufbau oder erläutern spezielle Einzelprobleme, die für die konkrete Falllösung nicht unbedingt relevant sein mögen, aber das generelle Verständnis fördern. Fritzsche vermerkt in seinen Hinweisen zudem hin und wieder die jeweilige Klausurrelevanz des konkreten Problems. Jede Falllösung ist mit zahlreichen Nachweisen aus höchstrichterlicher Rechtsprechung und Kommentarliteratur angereichert. Die einzelnen Lösungen verweisen teilweise auch aufeinander. Wurde zum Beispiel in einem vorherigen Fall bereits eine Vorschrift intensiv bearbeitet, enthält eine nachfolgende Lösung einen entsprechenden Querverweis. Dadurch haben die Falllösungen eine gute Länge.
Das Fallbuch ist aber nicht frei von Schwächen:
Schlagwörter und die in der Gliederung benannten Problemschwerpunkte werden in der ausformulierten Lösung leider nicht optisch hervorgehoben. Das erschwert die Suche nach Stichwörtern beim schnellen Durchblättern. Wünschenswert wäre zudem die Aufnahme eines Paragraphenregisters. Möchte man einen Fall zu einer konkreten Norm (z.B. § 813 BGB) bearbeiten, kann man anhand des Paragraphenregisters in kurzer Zeit in die gewünschte Fallbearbeitung einsteigen. Hilfreich wäre zudem das Einfügen von Hinweisen auf vertiefende Literatur am Ende der Lösungsskizze, wie dies zum Beispiel Kudlich in seinem Fallbuch zum Allgemeinen Teil des Strafrecht getan hat.
Zwar wendet sich das Fallbuch laut Vorwort an Studienanfänger, ist aber ebenso gut für fortgeschrittene Studenten und Examenskandidaten geeignet, damit die grundlegenden Prüfungs- und Problemvarianten der gesetzlichen Schuldverhältnisse vertieft werden können.
Nimmt man zu den drei Fallbüchern von Fritzsche noch das Fallbuch von Koch/Löhnig zum Sachenrecht hinzu, erhält man ein solides Grundverständnis für die ersten drei Bücher des BGB. Daneben eignen sich diese Fallbücher ebenso gut als eine schnelle und übersichtliche Wiederholung für die erste juristische Staatsprüfung.
Insgesamt kann das vorliegende Werk zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen zur Durcharbeit empfohlen werden.
Hubertus von Bornstaedt