Zivilprozessrecht für das erste Staatsexamen nicht zu lernen, kommt grober Fahrlässigkeit
gleich. Zahlreiche Examensklausuren haben einen zivilprozessrechtlichen Mantel, der zwar
regelmäßig nicht allzu kompliziert ist, aber einen Nichtkenner der ZPO in tiefe Probleme
bringen und eine gute Klausur zunichte machen kann.
Punkte im prozessualen Teil liegen zu lassen, ist ärgerlich, sich den materiellrechtlichen Teil
der Klausur deshalb zu zerschießen einfach nur unnötig.
Problem ist aber, dass es zwar eine
Auswahl an Lehrbüchern zur ZPO gibt, diese aber zumeist vom Umfang und Tiefe weit über
das hinaus gehen, was im ersten Staatsexamen Pflichtstoff ist.
Der Grund dafür ist, dass diese Bücher sich häufig sowohl an Referendare als auch an
Studierende richten. Ein Beispiel dafür ist der Grundkurs zur ZPO von Musielak. Da man als
Student aber nicht wirklich weiß, was jetzt tatsächlich relevanter Examensstoff ist, bleibt bei
der Durcharbeitung solcher Lehrbücher ein Gefühl der Unsicherheit.
Das Lehrbuch von Jens Adolphsen versucht diese bestehende Lücke zu schließen und richtet
sich gezielt an den Examenskandidaten. Folge ist ein reduzierter Stoff gepaart mit zahlreichen
Hinweisen zum Prüfungsaufbau und den Verzahnungen des prozessualen mit dem
materiellen Recht.
Jens Adolphsen ist Professor für Bürgerliches Recht, nationales und internationales
Zivilverfahrensrecht Sportrecht an der Universität Gießen.
Kritik
Das Lehrbuch ist hauptsächlich auf die Klausurbearbeitung ausgerichtet. Das merkt man
direkt auf der ersten Seite, wo Adolphsen sein Lehrbuch mit einem Prüfungschema einleitet.
Dieses Schema ist deshalb so wertvoll, weil es Orientierung bietet und man weiß, wo man
sich bei der Durcharbeitung gerade befindet. Weiterhin finden sich zahlreiche Schemata zu
den klausurträchtigsten Konstellationen im ersten Staatsexamen. An vereinzelten Stellen
weist Adolphsen den Studenten daraufhin, inwieweit das vorliegende Problem in einer
Klausur eingebaut werden kann.
Das Lehrbuch stellt den Zivilprozess in seiner chronologischen Abfolge verständlich dar und
setzt dabei Schwerpunkte auf die Themen, die dem Autor für die Staatsprüfung am
relevantesten erschienen. Die einzelnen Rechtsinstitute und Rechtsmittel werden anschaulich
erläutert und voneinander abgegrenzt.
Zahlreiche Pluspunkte erzielt das Lehrbuch wegen seiner zahlreichen Fälle. Diese dienen
sowohl dem Verständnis als auch der Wiederholung.
Leider stellt das Lehrbuch nicht die
ebenfalls examensrelevanten Bereiche der Zwangsvollstreckung dar, sondern beschränkt sich
auf das Erkenntnisverfahren. Zudem hätten die Instrumente des vorläufigen Rechtsschutzes
durchaus eine stärkere Berücksichtigung verdient.
Abschließendes Urteil
Das Lehrbuch kann gerade wegen seiner fallorientierten Darstellung gut empfohlen werden.
Es ist von Anfang klar auf die Klausurvorbereitung ausgerichtet, bietet zahlreiche Schemata
und Hinweise, inwieweit das dargestellte Problem in eine Examensklausur eingearbeitet
werden kann. Der Autor erschlägt den Studenten nicht mit einer ausufernden und abstrakten
Darstellung, sondern erklärt die prüfungsrelevante ZPO für das erste Staatsexamen
verständlich und in der gebotenen Länge.
David van Koppen
David van Koppen