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Karl-Heinz Fezer: Klausurenkurs zum Schuldrecht Allgemeiner Teil (8. Auflage 2013), 279 S., 24, 90 € (Vahlen)

Das vorliegende Werk bildet den zweiten Teil der Klausurenkurs-Trilogie von Karl-Heinz Fezer. Es soll der Wiederholung und Vertiefung des Allgemeinen Teils des Schuldrechts dienen. Es gilt zudem das zum Klausurenkurs zum BGB AT Gesagte. 

Karl-Heinz Fezer ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht der Wirtschaftsordnung und Recht der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen an der Universität Konstanz, Honorarprofessor an der Universität Leipzig und Richter am OLG Stuttgart. 

Kritik

Zielsetzung dieses Repetitoriums ist die Vermittlung von Examenswissen und der Klausurenlehre. Adressat ist der fortgeschrittene Student bzw. der Examenskandidat. Dem Anfänger will die Arbeit mit dem Buch wohl eher Frust als Fortschritt bieten. Insgesamt 32 anspruchsvolle Fälle zum Schuldrecht AT sind Inhalt des Klausurenkurses. 

Abgefragt werden die schuldrechtlichen Grundbegriffe, die Entstehung und der Inhalt von Schuldverhältnissen und der Vertrag zugunsten Dritter. Weiterhin wird das System der Leistungsstörungen einschließlich der Schutzpflichtverletzungen und dem Erlöschen von Schuldverhältnissen behandelt. Darauf folgen Fälle zur Abtretung, Schuldner- und Gläubigermehrheiten. Den Abschluss bilden kurze, problemorientierte Fälle zum Schadensersatzrecht. 

Vorweg gesagt, der Klausurenkurs eignet sich gut zur Vertiefung und Wiederholung von des Schuldrechts. Das die Sachverhalte in ihrer Länge nicht dem Examensfall entsprechen, sollte klar sein. Der Klausurenkurs will nicht die Examensklausur nachbilden, sondern die Probleme des Schuldrechts auf Examensniveau. Und das gelingt ihm auch weitesgehend. 

Dennoch, dem Klausurenkurs lasten auch noch in seiner 8. Auflage Schwächen an: 

Zum einem findet sich in manchen Falllösungen eine abstrakte Darstellung zum Meinungsstreit des in Frage stehenden Problems. Die Subsumtion des konkreten Sachverhalts unter dieses Streit erfolgt dann leider an der ein oder anderen Stelle doch recht dürftig und nicht wirklich überzeugend. 

Zum anderen finden sich leider auch Fehler in manchen Falllösungen, was in der 8. Auflage eigentlich nicht vorkommen sollte. Insbesondere in der Mitte des Buches

- 14 Fall: Hier beginnt die Lösung mit dem dinglichen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. Richtig wäre aber, aufgrund des Rücktritts vom Kaufvertrag, mit einem schuldrechtlicher Herausgabeanspruch aus §§ 346, 323 BGB zu beginnen. Dieser wird aber erst gar nicht geprüft.

- 15 Fall: Ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 I BGB (Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz aus §§ 280 I, II, 286 BGB) verhindert einen wirksamen Rücktritt, weil es an der Durchsetzbarkeit des Anspruchs des Käufers fehlt. Das gilt auch noch am 2. Juli. 

- 17 Fall: In der Falllösung muss sich der Autor entscheiden. Es liegt entweder eine DSL oder ein VSD vor. Beides schließt sich aus. Ist Erkennbarkeit gegeben, kann keine zufällige Schadensverlagerung aus Sicht des Schädigers vorliegen. 

Abschließendes Urteil 

Der Klausurenkurs hat Schwächen. Er hat aber auch Stärken und ist zur Wiederholung des Schuldrechts geeignet. Er fragt nämlich nicht nur die typischen Fallkonstellationen ab, sondern stellt die Fallfrage in die genau andere Richtung. Das schafft tieferes Verständnis für schuldrechtliche Wechselbeziehungen. Zum anderen werden auch ungewöhnliche Sachverhalte zum Gegenstand der Prüfung gemacht. Damit kann der Klausurenkurs, wenn auch mit Einschränkungen, zur Durcharbeit empfohlen werden.

David van Koppen

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