Direkt zum Hauptbereich

Christian Heinrich: Examensrepetitorium Zivilrecht, 2. Auflage 2018, 591 Seiten, 44, 90 € (C.H. Beck)

Die meisten Klausuren im ersten Staatsexamen werden im Zivilrecht geschrieben. Das macht eine gründliche und fallorientierte Vorbereitung notwendig, wozu insbesondere eine eigenständige Fallbearbeitung gehört. Christian Heinrich legt nun bereits in zweiter Auflage ein Examensrepetitorium zum Zivilrecht vor, in welchem insgesamt 22 Examensklausuren besprochen werden.

Christian Heinrich ist Professor an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.

Kritik

Das Werk erscheint in einem ungewohnten DIN A4 Format. Grund dafür werden die zahlreichen Übersichten sein, die sich schwerlich in ein kleineres Format hätten einzwängen lassen. Bei der Arbeit mit dem Buch stört dieses Format aber nicht. Die Arbeit wird vielmehr erleichtert. Denn es bleibt so aufgeschlagen liegen und klappt nicht einfach so zusammen.

Heinrich hat das Werk folgendermaßen aufgebaut:

Jede der 22 Klausuren beginnt mit einem Sachverhalt. Darauf folgt eine Lösungsübersicht und sodann der ausformulierte Lösungsvorschlag. Dieser ist mit zahlreichen Hinweisen, Übersichten und Schemata angereichert. Insgesamt kann die Darstellung als gelungen bezeichnet werden.

Inhaltlich befinden sich die allermeisten Klausuren auf Examensniveau. Die ersten Klausuren teilweise darunter. Das tut aber keinen Abbruch, denn so wird dem Leser nicht direkt die hoch komplexe Klausur am Anfang der Bearbeitung um die Ohren geklatscht. Man muss kein Lernpsychologe sein, um zu wissen, dass Rückschläge zu Beginn der Vorbereitung ziemlich demotivierend sein können. Deshalb: Ein gelungener Anfang.

Auch inhaltlich gibt es keine großen Kritikpunkte. Die Fälle decken naturgemäß nicht den gesamten Pflichtstoff ab. Ein solches Unterfangen wäre auch angesichts der Stofffülle zum Scheitern verurteilt. Heinrich stellt vielmehr anhand von 22 Klausuren den wesentlichen Examensstoff des BGB mit seinen Bezügen zum Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht dar. Gut sind auch die prozessualen Aufhänger und Einschübe.

Einziges echtes Manko ist, dass manche Vorschriften nicht überarbeitet wurden (z.B. § 651 BGB a. F. anstatt § 650 BGB n.F.). Das sollte nicht passieren. Über einzelne Argumentationen in den Lösungsvorschlägen mag man streiten, wirklich Falsches enthalten diese nicht. Das gilt insbesondere  für Fall 19 (andere Ansicht: Amazon-Rezension):

Einreden aus einem Sicherungsvertrag kann nur derjenige geltend machen, der Vertragspartner des Sicherungsvertrages ist. Das gilt auch für 1192 Ia BGB. Der Eigentümer wird bei einer Grundschuld regelmäßig Vertragspartner bei dem Sicherungsvertrag sein. Anders kann das dann aber sein, wenn der Schuldner sich gegenüber dem Sicherungsnehmer dazu verpflichtet hat, die erforderliche Sicherheit zu besorgen. Dann wird zwischen Gläubiger und Schuldner der Sicherungsvertrag geschlossen. Genauso geschah es in Fall 19. Daher steht der Eigentümerin dort keine Einrede aus dem Sicherungsvertrag zu. Sie war schlicht und einfach nicht Vertragspartnerin. Die Lösung war demnach jedenfalls vertretbar. 

Abschließendes Urteil

Nicht geeignet ist das Fallbuch für niedrige Semester oder für den Beginn der Examensvorbereitung. Dafür setzen die Fälle zu viele Kenntnisse voraus. Es eignet sich dagegen sehr gut für den Abschluss der Examensvorbereitung als auch für das Repetieren des Zivilrechts vor dem Referendariat. Insgesamt eine Empfehlung, die man mit ruhigen Gewissen abgeben kann.

David van Koppen

Beliebte Posts aus diesem Blog

Dieter Medicus/Jens Petersen: Bürgerliches Recht, 26. Auflage 2017, 511 Seiten, 24,90 € (Vahlen)

Das von Dieter Medicus begründete und nun von Jens Petersen fortgeführte Werk "Bürgerliches Recht" ist das wohl bekannteste Standardwerk zur zivilrechtlichen Examensvorbereitung. Das Werk will das examensrelevante Zivilrecht wiederholen und vertiefen. Und zwar ohne Rücksicht auf die Einteilung des BGB in seine fünf Bücher. Vielmehr orientiert sich der Aufbau an den zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen. Innerhalb der einzelnen Anspruchsgrundlagen sind dann Querverbindungen und Vergleiche zu anderen Rechtsgebieten eingearbeitet. Dieter Medicus war Professor für Römisches, Antikes und Bürgerliches Recht in München. Jens Petersen lehrt Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Potsdam. Kritik Die Darstellung beginnt mit Ansprüchen aus Vertrag und arbeitet sich über die Geschäftsführung ohne Auftrag, dinglichen und deliktischen Ansprüchen bis zum Bereicherungsrecht vor. Das Werk schließt mit Abschnitten zu Einwendungen und v

Haratsch/Koenig/Pechstein: Europarecht, 11. Auflage 2018, 850 Seiten, 36, 00 € (Mohr Siebeck)

Das Europarecht ist neben dem Internationalen Privatrecht, Familien- und Erbrecht und StPO eines der Rechtsgebiete, welches von den meisten Examenskandidaten auf Lücke gelernt wird. Es gehört aber in seinen Grundzügen zu den Pflichtfächern im Examen und sollte daher im Grundsatz auch beherrscht werden. Eine rein europarechtliche Klausur im Pflichtfach ist eher unwahrscheinlich. Dafür wären Studenten, die einen europarechtlichen Schwerpunkt gewählt haben, zu sehr bevorteilt. Wahrscheinlich ist, dass Klausuren aus dem Staats- und Verwaltungsrecht um europarechtliche Fragen erweitert werden. Andreas Haratsch, Christian Koenig und Matthias Pechstein bieten nun bereits in 11. Auflage ein umfangreiches Lehrbuch zum Europarecht an. Alle drei sind Professoren mit einem europarechtlichen Forschungsschwerpunkt. Kritik Das Lehrbuch richtet sich ausweislich des Vorwortes in erster Linie an Studierende. Auf rund 800 Seiten werden die relevanten Grundlagen und Fragen des Europarechtes aus