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Udo Kornblum/Michael Stürner: Fälle zum Allgemeinen Schuldrecht, 8. Auflage 2017, 234 Seiten, 23,90 € (C.H.Beck)

Das vorliegende Werk stammt aus der JuS-Schriftenreihe. Es behandelt den zentralen Problemen des Allgemeinen Schuldrechts. Das Buch dient als Vorbereitung auf Klausuren für Fortgeschrittene sowie der Wiederholung für die Examensvorbereitung.

Udo Kornblum ist emeritierter Professor der Universität Stuttgart. Michael Stürner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Konstanz und Richter am OLG Karlsruhe.

Kritik

Zielsetzung dieses Fallbuches ist es, das Allgemeine Schuldrecht anhand der Fallbearbeitung zu behandeln. Die insgesamt 20 Fälle richten sich an mittlere und höhere Semestern, welche schon über entsprechende Vorkenntnisse verfügen. 

Der Aufbau des Buches ist folgendermaßen:

Auf den ersten Seiten findet sich eine Übersicht über die Fälle und deren jeweiligen Problemschwerpunkten. Die Fälle selbst sind in eine stichpunktartige Überschrift mit den Themenschwerpunkte, dem Sachverhalt und der ausformulierten Lösung aufgeteilt. Die Aufgabenstellung wird zumeist in mehrere Fragen aufgeteilt, so dass die verschiedenen Problemkonstellationen umfassend dargestellt werden. Auf den letzten Seiten findet sich ein Sachverzeichnis.

Nicht perfekt gelungen ist die Darstellung der Lösung. Zunächst wird auf eine, der Lösung vorangestellte Gliederung, verzichtet. Wer mit der Fallbuch-Reihe von Fritzsche gearbeitet hat, wird diese zu schätzen wissen. Innerhalb der Lösung werden die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen Schlagwörter oder Meinungsstreitigkeiten leider nicht optisch hervorgehoben. Eine übersichtlichere Darstellung würde dem Verständnis förderlich sein und die Suche nach Stichwörtern beim schnellen Durchblättern und Wiederholen vereinfachen.

Zu loben sind aber die umfassenden und hilfreichen Anmerkungen in den Fußnoten. Diese sind teilweise so gut gelungen, dass es zu schade ist, diese in den Fußnoten zu verstecken. Auch hier kann auf die Fallbuchreihe von Fritzsche verwiesen werden, welche ergänzende Anmerkungen zwischen die Absätze in einen grauen Kasten einfügt. Diese fördern das allgemeine Verständnis, können jedoch zum Verstehen der Lösung ausgelassen werden.

Zu den behandelten Themen:

Der Schwerpunkt dieses Werks liegt auf dem Leistungsstörungs- und Schadensersatzrecht. Berücksichtigung finden zudem europarechtliche Bezüge und das Verbrauchervertragsrecht. Sehr gut gelungen sind die Bezüge zum Besonderen Schuldrecht und zum Prozessrecht, welche die Fälle examensrelevant gestalten.

Das Werk hat nicht den Anspruch das ganze Spektrum des Allgemeinen Schuldrechts zu erfassen. Das wäre in der Kürze auch gar nicht möglich. Dennoch wäre wünschenswert gewesen, einen Fall bzw. eine ausführliche Darstellung zur Drittschadensliquidation, Störung der Geschäftsgrundlage, Abtretung (insb. Schuldnerschutz) sowie zur Abgrenzung zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung in das Fallbuch zu integrieren.

Vereinzelt finden sich kleine Ungenauigkeiten. So wird in Fall 14 ein Kündigungsrecht für eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 671 Abs. 1 BGB angenommen. Auf diesen verweist § 675 BGB indes gerade nicht. Vielmehr richtet sich das Kündigungsrecht nach den Vorschriften über den Dienst- bzw. Werkvertrag.

Abschließendes Urteil

Das vorliegende Werk bietet auf 230 Seiten einen kompakten Klausurenkurs als Vorbereitung für fortgeschrittene Studenten. Die Falllösungen sind klar und verständlich formuliert. Hervorzuheben sind die umfassenden Fragestellungen mit Bezug zu Fallgestaltungen auch außerhalb des Allgemeinen Schuldrechts. Ein paar typische Fallgestaltungen des Allgemeinen Schuldrecht werden leider nur nicht behandelt. Weiterhin wäre eine Überarbeitung der Darstellung wünschenswert.

Insgesamt kann das Fallbuch aber von seinem Inhalt her zur Durcharbeit empfohlen werden.

Hubertus von Bornstaedt

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