Steffen Detterbeck: Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht, 16 Auflage 2018, 708 Seiten, 26, 90 € (C.H, Beck)
Das öffentliche Recht im universitären Studium setzt sich aus zwei großen Bereichen zusammen. Dem Staatsrecht und dem Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht selbst teilt sich in das Allgemeine und Besondere Verwaltungsrecht auf. Das allgemeine Verwaltungsrecht bestimmt wie der Allgemeine Teil des BGB für das bürgerliche Recht die grundlegenden Regeln die auch für das Besondere Verwaltungsrecht gelten. Wer also die Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsrechts nicht beherrscht, wird auch das Besondere Verwaltungsrecht nicht erfolgreich bewältigen können.
Daher muss das Allgemeine Verwaltungsrecht verstanden und angewandt werden können. Dafür ist, neben universitären Veranstaltungen, ein geeignetes Lehr- oder Lernbuch notwendig. Ein solches legt Detterbeck nun bereits in der 16. Auflage vor.
Steffen Detterbeck ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Philipps-Universität Marburg.
Kritik
Das Lernbuch richtet sich in erster Linie an Studenten in den ersten und mittleren Semester. Und das merkt man dem Werk auch an. Es ist verständlich geschrieben, arbeitet mit Übersichten und Schemata und verfügt über ein angenehmes und abwechslungsreiches Lesebild. Für die Vorbereitung für das Examen ist es jedoch in manchen Fragen zu oberflächlich. Dann ist ein Griff in den Maurer/Waldhoff, Schmidt oder einen Handkommentar notwendig. Insbesondere auch deshalb, weil das Verwaltungsrecht in seinen Details dogmatisch noch nicht vollständig durchdrungen ist und viele Fragen noch offen sind. Diese Werke eignen sich aber wiederum eher weniger für den Anfänger, weil sie von ihrem Umfang eher abschreckend wirken und "zu viele" Informationen enthalten. Insbesondere am Anfang ist Weniger mehr.
Detterbeck behandelt alle wesentlichen Fragen. Dabei konzentriert er sich auf die Handlungsformen der Verwaltung, das Staatshaftungsrecht sowie das Verwaltungsprozessrecht. Obwohl das Lernbuch anschaulich und verständlich geschrieben ist, reicht es allein für die Bewältigung verwaltungsrechtlicher Klausuren nicht aus. Wegen dem hohen Abstraktionsgrad des Verwaltungsrechts ist unbedingt ein Fallbuch durchzuarbeiten. Sehr zu empfehlen ist das Fallbuch von Ernst/Kämmerer zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und die Saarheimer-Fälle.
Zum Schluss noch ein Verbesserungsvorschlag:
Jura lässt sich, wie gesagt, nur an konkreten Fällen erlernen. Das gilt insbesondere für das weitverzweigte öffentliche Recht. Es wäre daher schön, wenn unter den einzelnen Kapiteln Hinweise auf Fälle und Klausuren aus der Ausbildungsliteratur gegeben werden, die Probleme aus dem jeweiligen Kapitel behandeln. Bisher wird "lediglich" auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung unter der Kapitelüberschrift hingewiesen.
Abschließendes Urteil
Der Lernbuch ist wahrscheinlich das am meisten geeignete Werk für den Studienanfänger und den Studenten im mittleren Semester. Der Examenskandidat muss hingegen einen Blick über das Lernbuch hinaus werfen.
Rezensent: David van Koppen
Kritik
Das Lernbuch richtet sich in erster Linie an Studenten in den ersten und mittleren Semester. Und das merkt man dem Werk auch an. Es ist verständlich geschrieben, arbeitet mit Übersichten und Schemata und verfügt über ein angenehmes und abwechslungsreiches Lesebild. Für die Vorbereitung für das Examen ist es jedoch in manchen Fragen zu oberflächlich. Dann ist ein Griff in den Maurer/Waldhoff, Schmidt oder einen Handkommentar notwendig. Insbesondere auch deshalb, weil das Verwaltungsrecht in seinen Details dogmatisch noch nicht vollständig durchdrungen ist und viele Fragen noch offen sind. Diese Werke eignen sich aber wiederum eher weniger für den Anfänger, weil sie von ihrem Umfang eher abschreckend wirken und "zu viele" Informationen enthalten. Insbesondere am Anfang ist Weniger mehr.
Detterbeck behandelt alle wesentlichen Fragen. Dabei konzentriert er sich auf die Handlungsformen der Verwaltung, das Staatshaftungsrecht sowie das Verwaltungsprozessrecht. Obwohl das Lernbuch anschaulich und verständlich geschrieben ist, reicht es allein für die Bewältigung verwaltungsrechtlicher Klausuren nicht aus. Wegen dem hohen Abstraktionsgrad des Verwaltungsrechts ist unbedingt ein Fallbuch durchzuarbeiten. Sehr zu empfehlen ist das Fallbuch von Ernst/Kämmerer zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und die Saarheimer-Fälle.
Zum Schluss noch ein Verbesserungsvorschlag:
Jura lässt sich, wie gesagt, nur an konkreten Fällen erlernen. Das gilt insbesondere für das weitverzweigte öffentliche Recht. Es wäre daher schön, wenn unter den einzelnen Kapiteln Hinweise auf Fälle und Klausuren aus der Ausbildungsliteratur gegeben werden, die Probleme aus dem jeweiligen Kapitel behandeln. Bisher wird "lediglich" auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung unter der Kapitelüberschrift hingewiesen.
Abschließendes Urteil
Der Lernbuch ist wahrscheinlich das am meisten geeignete Werk für den Studienanfänger und den Studenten im mittleren Semester. Der Examenskandidat muss hingegen einen Blick über das Lernbuch hinaus werfen.
Rezensent: David van Koppen