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Beulke, Werner: Klausurenkurs im Strafrecht II, 3. Auflage 2014, 302 S., 20, 99 € (C.F. Müller)

Gegenstand der Rezension ist der zweite Teil des dreiteiligen Klausurenkurses zum Strafrecht von Werner Beulke. Die drei Klausurenkurse sind nach Schwierigkeitsgrad geordnet und wollen stufenweise auf die Anfänger- bzw. Fortgeschrittenenübung sowie das erste Examen vorbereiten.

Werner Beulke war Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Passau. Heute ist er als Gutachter und Strafverteidiger tätig.

Kritik

Das Werk richtet sich insbesondere an den fortgeschrittenen Studenten im zweiten bis vierten Semester. Die Klausuren haben das Niveau einer anspruchsvollen Fortgeschrittenenübung. Der Klausurenkurs kann und sollte jedoch auch von Kandidaten bearbeitet, die sich auf das erste Staatsexamen vorbereiten. Schließlich werden die Probleme im Examen die gleichen sein. Unterschiede finden sich in der Regel eher im Umfang der Klausur.

Zum Aufbau:

Auf den Sachverhalt folgt zunächst eine stichpunktartige Kurzlösung und danach der ausführliche Lösungsvorschlag. Am Ende eines Falles gibt Beulke Definitionen zum Auswendiglernen und verweist auf weitere Klausurlösungen in der Ausbildungsliteratur. Der Klausurenkurs schließt mit abstrakten Aufbauschemata und einer umfangreichen Auswahl von Klausuren der Fortgeschrittenenübung in Ausbildungszeitschriften ab.

Zum Inhalt:

Die Lösungsvorschläge sind zu großen Teilen sehr gut nachvollziehbar und umfangreich. Für eine niedergeschriebene Klausur in der Praxis aber zu umfangreich. Beulke verwendet zur Behandlung der Hauptprobleme grau unterlegte Problemkästchen. In denen werden die Ansichten abstrakt einander gegenübergestellt und die Hauptargumente angeführt. Sodann wird der Sachverhalt unter die verschiedenen Ansichten subsumiert. Bei unterschiedlichen Ergebnissen wird der Streit entschieden.

Diese Vorgehensweise ist legitim. Schließlich soll der Klausurenkurs eine Kombination aus Fallbuch und problemorientierten Repetitionskurs sein. Ich finde sie aber problematisch. Denn häufig scheitert die Klausur nicht am Wissen, sondern daran, dass der Bearbeiter nicht in der Lage ist, abstraktes Wissen knapp und klausurorientiert darzustellen. Gerade das macht gute Bearbeitungen aber aus. Ich würde daher eine fallorientierte Darstellung der Probleme gegenüber der abstrakten Darstellungsweise bevorzugen. Letztere findet man darüber hinaus in jedem Lehrbuch.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Beulke manchmal Probleme künstlich erzeugt. Zum Beispiel versetzt der Täter in Fall 2 einer Person einen Faustschlag, um ihr ihren Schirm wegzunehmen. Ein Faustschlag ist unproblematisch Gewalt. Beulke verwendet aber einen ganzen Problemkasten zu der Frage, ob der Schlag nun Gewalt ist oder nicht. In der Klausur wäre dies eine verfehlte Schwerpunktsetzung (vlg.  dazu die Rezension von Seidel).

Abschließendes Urteil

Trotz dieser Kritik ist der Klausurenkurs empfehlenswert. Er vermittelt einen guten Eindruck, wie eine Lösung formal und inhaltlich auszusehen hat. Insgesamt lässt sich sagen, dass der Klausurenkurs eine fundierte und erfolgsversprechende Vorbereitung auf strafrechtliche Klausuren ermöglicht.

Rezensent: David van Koppen




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