Gröpl/Windhorst/von Coelln: Studienkommentar Grundgesetz, 924 Seiten, 3. Auflage 2018, 39,80 € (C.H. Beck)
Die Studienkommentar-Reihe des Beck-Verlags bereichert seit der Jahrtausendwende den juristischen Büchermarkt. Der vorliegende Kommentar behandelt das Grundgesetz in nunmehr dritter Auflage. Er will das notwendige Wissen zum Verfassungsrecht für beide Staatsexamina vermitteln.
Christoph Gröpl ist Professor an der Universität des Saarlandes, Kay Windthorst lehrt an der Universität Bayreuth und Christian von Coelln hat einen Lehrstuhl an der Universität zu Köln inne.
Kritik
Der Kommentar behandelt im Schwerpunkt die Grundrechte und das Staatsorganisationsrecht. Er ist wie jeder Kommentar chronologisch nach den Vorschriften des zu kommentierenden Gesetzes gegliedert. Zu jeder Vorschrift finden sich hilfreiche Anmerkungen zur Prüfungsrelevanz, europarechtlichen Bezügen sowie Hinweise zur weiterführenden Literatur und Leseempfehlungen. Die Grundrechte selbst werden anhand des klassischem Prüfungsreihenfolge (Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung) kommentiert.
Der Aufbau ist damit klar, zu klären ist aber noch die Handhabung des Kommentars. Wie kann der Student ihn sinnvoll einsetzen?
Theoretisch ließe sich der Kommentar jedenfalls für die Erarbeitung der Grundrechte wie ein klassisches Lehrbuch nutzen. Lehrbücher zu den Grundrechten sind schließlich auch chronologisch nach den Grundrechten aufgebaut. Dagegen spricht aber, dass Grundrechte bereits Gegenstand der ersten Semester sind und die Darstellung im Kommentar wohl zu tief und mit zu wenig Beispielen angereichert ist. Der Anfänger wird also wohl erst für seine Hausarbeit im Staatsrecht auf den Studienkommentar zurückgreifen und zunächst mit klassischen Lehrbücher/Skripten arbeiten müssen (Empfehlenswert für Anfänger: Daniela Schroeder, Grundrechte, Reihe JURIQ Erfolgstraining).
Sehr gut eignet sich der Studienkommentar hingegen für die unerlässliche Wiederholung und Vertiefung des Staatsrechts in der Examensvorbereitung. Ich habe den Kommentar beispielsweise neben der Bearbeitung von Klausuren und dem Prüfe dein Wissen-Buch zum Staatsrecht genutzt. Der Kommentar hilft dabei sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und unterstützt dadurch die Schwerpunktsetzung bezüglich der staatsrechtlichen Probleme.
Inhaltlich habe ich jetzt keine großen Kritikpunkte gefunden. Der Studienkommentar spiegelt nur einen (examensrelevanten) Auszug aus dem Staatsrecht wider. Es können nicht alle Sachen angesprochen werden, dafür sind die Großkommentare da. Den Autoren ist diesbezüglich ein Ermessenspielraum einzuräumen. Deswegen erschließt sich mir auch nicht unbedingt die Kritik von Herrmann bezüglich der fehlenden Erörterung der kommerziellen Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Diese Frage spielt eher in zivilrechtlichen Klausuren eine Rolle, insbesondere im Delikts- und Erbrecht und wird dort mE ausreichend behandelt.
Inhaltlich habe ich jetzt keine großen Kritikpunkte gefunden. Der Studienkommentar spiegelt nur einen (examensrelevanten) Auszug aus dem Staatsrecht wider. Es können nicht alle Sachen angesprochen werden, dafür sind die Großkommentare da. Den Autoren ist diesbezüglich ein Ermessenspielraum einzuräumen. Deswegen erschließt sich mir auch nicht unbedingt die Kritik von Herrmann bezüglich der fehlenden Erörterung der kommerziellen Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Diese Frage spielt eher in zivilrechtlichen Klausuren eine Rolle, insbesondere im Delikts- und Erbrecht und wird dort mE ausreichend behandelt.
Abschließendes Urteil
Mit dem Studienkommentar zum Grundgesetz erhält der Leser erhält ein topaktuelles und umfangreiches Lehrbuch im Gewand eines Gesetzeskommentars. Anzumerken ist aber, das die dritte Auflage um ein Drittel teurer ist als die Vorauflage, ohne dass sich der Inhalt großartig verändert hat. Ob dies eine neue Preisstruktur für die Studienkommentar-Reihe einleitet, bleibt abzuwarten.
Rezensent: David van Koppen