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Erbguth/Guckelberger: Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Auflage 2020, 666 Seiten, 25,90 € (Nomos)

Das Verwaltungsrecht gehört in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung bekanntlich, sowohl in der ersten als auch in der zweiten juristischen Staatsprüfung, zum Pflichtstoff. Für das Allgemeine Verwaltungsrecht existieren aufgrund der nicht zu unterschätzenden Examensrelevanz einige Lehrbücher. Das vorliegende Werk versucht sowohl für die erstmalige Aneignung als auch zur vertiefenden Wiederholung eine Lösung anzubieten.

Kritik

Ich selbst habe das Werk seit der 5. Auflage für sämtliche Übungen und Hausarbeiten sowie zur Examensvorbereitung für die erste juristische Staatsprüfung genutzt. Jetzt nutze ich das Werk zur Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung. Ich kann also behaupten, dass mich dieses Lehrbuch durch die gesamte juristische Ausbildung hinweg begleitet hat. Dabei hat sich das Lehrbuch weiterentwickelt. Waren es bei der 5. Auflage noch 523 Seiten sind es in der 10. Auflage schon 666 Seiten, wobei der Inhalt einer deutlichen Gliederung folgt und man den „roten Faden“ nicht verliert. 

Die fortlaufende Aktualisierung ist für den Studenten enorm wichtig, denn die Prüfungsämter bauen gerne aktuelle Probleme in die Aufsichtsarbeiten ein. Im Übrigen hat sich auch die für die Inhalte verantwortliche Person geändert. Das Werk wurde ursprünglich von Wilfried Erbguth im Jahr 2005 begründet und wird nunmehr von Annette Guckelberger fortgeführt. Damit ist der Erhalt des Werkes gesichert, worüber man sich durchaus freuen darf. 

Das liegt an unterschiedlichen Gründen. Als Student habe ich das Werk minutiös durchgearbeitet, um mir das Verwaltungsrecht zu erarbeiten. Hierbei darf man dem Lernkonzept der Autoren gerne vertrauen. Der Leser wird vor zu tiefgreifenden Problemen geschont. Dennoch erhält auch der Anfänger ein umfangreiches Werk zum Allgemeinen Verwaltungsrecht. Die Bezüge zu den Gebieten des Besonderen Verwaltungsrechts machen es dem Leser einfacher, Querverbindungen nachzuvollziehen und zu vertiefen, wodurch wertvolle Synergieffekte geschaffen werden. 

Das Werk bespricht neben den Bezügen zum  Besonderen Verwaltungsrecht alles, was der Jurastudent wissen muss. Der Student darf dem Werk daher getrost vertrauen, ohne Angst haben zu müssen, dass er etwaige Stoffgebiete des allgemeinen Verwaltungsrechts „vom Radarschirm verliert“. Die unzähligen Beispielsfälle haben mir vor allem zu Beginn meiner juristischen Ausbildung geholfen mich in die unbekannten und daher oft abstrakten Lebenssachverhalte „einzufühlen“. Übersichten und Schemata helfen, sich die Prüfungsreihenfolge einzuprägen. Auch wenn der Student nicht am Schema „kleben“ soll, sind solche Schemata dennoch sinnvoll, um die Gedankenstruktur zu ordnen. Die Wiederholungsfälle eignen sich sehr gut, um den zunächst konsumierten Lernstoff zu reproduzieren und steigern damit den Lerneffekt deutlich. 

Mittlerweile muss ich mir den Lernstoff nicht mehr von Grund auf erarbeiten. Dennoch ergeben sich für mich immer wieder Fragestellungen, bei denen ich gerne zu dem Werk greife. Es ist meine erste Anlaufstelle, wenn es um Fragestellungen des Allgemeinen Verwaltungsrechts und Staatshaftungsrechts geht. Hier bietet das Werk selbst schon detailreiche Informationen, sodass sich die Antwort oft schon während des ersten Lesens ergibt. Falls dem nicht so ist, gibt es eine Fülle an Fußnoten, um Detailfragen vertiefen zu können.

Abschließendes Urteil

Das Werk schafft den Spagat zwischen Ausbildungsliteratur und Nachschlagewerk. Dabei werden alle relevanten Themengebiete umfassend besprochen und ein didaktisches Konzept angewandt, das als Erfolgsrezept für den Studenten gelten darf. Für spätere Ausbildungsphasen bietet das Werk einen verlässlichen Partner für Vertiefung und als Nachschlagewerk. Angesichts dieser Leistung und einem Preis von 25,90 €, der für das Werk aufgerufen wird, muss man von einem Lehrbuch erster Wahl sprechen.

Dan Brauer

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