Das Europarecht ist neben dem Internationalen Privatrecht, Familien- und Erbrecht und StPO eines der Rechtsgebiete, welches von den meisten Examenskandidaten auf Lücke gelernt wird. Es gehört aber in seinen Grundzügen zu den Pflichtfächern im Examen und sollte daher im Grundsatz auch beherrscht werden.
Eine rein europarechtliche Klausur im Pflichtfach ist eher unwahrscheinlich. Dafür wären Studenten, die einen europarechtlichen Schwerpunkt gewählt haben, zu sehr bevorteilt. Wahrscheinlich ist, dass Klausuren aus dem Staats- und Verwaltungsrecht um europarechtliche Fragen erweitert werden.
Andreas Haratsch, Christian Koenig und Matthias Pechstein bieten nun bereits in 11. Auflage ein umfangreiches Lehrbuch zum Europarecht an. Alle drei sind Professoren mit einem europarechtlichen Forschungsschwerpunkt.
Kritik
Das Lehrbuch richtet sich ausweislich des Vorwortes in erster Linie an Studierende. Auf rund 800 Seiten werden die relevanten Grundlagen und Fragen des Europarechtes ausführlich behandelt. Insbesondere die prüfungsrelevanten materiellen Gewährleistungen des Unionsrecht (Grundrechte, Diskriminierungsverbot, Grundfreiheiten) werden breit und detailreich dargestellt. Zu jedem Zeitpunkt der Darstellung wird die Rechtsprechung des EuGH ausgewertet. Das ist angesichts des auf richterlichen Interpretation angewiesenen Europarechtes auch notwendig.
Insgesamt überzeugt das Lehrbuch sowohl inhaltlich als auch optisch. Der Kritik, dass die Darstellung zu wenig Beispiele enthält, kann nicht gefolgt werden. Die Autoren gehen regelmäßig auf Fallbeispiele der europarechtlichen Judikatur ein und sorgen damit für eine anschauliche Darstellung. Einzig mehr Übersichten bzw. Schemata wären an einigen Stellen wünschenswert gewesen. So bietet es sich an, vor oder nach der Besprechung einer Grundfreiheit ein Prüfungsschema mit den wichtigsten Stichwörtern anzufügen.
Abschließendes Urteil
Die Autoren legen ein bewährtes und im schönen Stil verfasstes Lehrbuch vor. Für die kurzfristige Vorbereitung auf eine Pflichtfachprüfung ist es aber zu umfangreich. Der ist mit "Purnhagen: Europarecht" besser dran. Für eine gründliche Erarbeitung des Europarechts im Grundstudium, zur erfolgreichen Bewältigung des Schwerpunktes sowie als allgemeines Nachschlagewerk ist es hingegen sehr gut geeignet. Zu letzerem trägt insbesondere das umfassende Sachverzeichnis bei.
David van Koppen
Andreas Haratsch, Christian Koenig und Matthias Pechstein bieten nun bereits in 11. Auflage ein umfangreiches Lehrbuch zum Europarecht an. Alle drei sind Professoren mit einem europarechtlichen Forschungsschwerpunkt.
Kritik
Das Lehrbuch richtet sich ausweislich des Vorwortes in erster Linie an Studierende. Auf rund 800 Seiten werden die relevanten Grundlagen und Fragen des Europarechtes ausführlich behandelt. Insbesondere die prüfungsrelevanten materiellen Gewährleistungen des Unionsrecht (Grundrechte, Diskriminierungsverbot, Grundfreiheiten) werden breit und detailreich dargestellt. Zu jedem Zeitpunkt der Darstellung wird die Rechtsprechung des EuGH ausgewertet. Das ist angesichts des auf richterlichen Interpretation angewiesenen Europarechtes auch notwendig.
Insgesamt überzeugt das Lehrbuch sowohl inhaltlich als auch optisch. Der Kritik, dass die Darstellung zu wenig Beispiele enthält, kann nicht gefolgt werden. Die Autoren gehen regelmäßig auf Fallbeispiele der europarechtlichen Judikatur ein und sorgen damit für eine anschauliche Darstellung. Einzig mehr Übersichten bzw. Schemata wären an einigen Stellen wünschenswert gewesen. So bietet es sich an, vor oder nach der Besprechung einer Grundfreiheit ein Prüfungsschema mit den wichtigsten Stichwörtern anzufügen.
Abschließendes Urteil
Die Autoren legen ein bewährtes und im schönen Stil verfasstes Lehrbuch vor. Für die kurzfristige Vorbereitung auf eine Pflichtfachprüfung ist es aber zu umfangreich. Der ist mit "Purnhagen: Europarecht" besser dran. Für eine gründliche Erarbeitung des Europarechts im Grundstudium, zur erfolgreichen Bewältigung des Schwerpunktes sowie als allgemeines Nachschlagewerk ist es hingegen sehr gut geeignet. Zu letzerem trägt insbesondere das umfassende Sachverzeichnis bei.
David van Koppen