Beulke, Werner: Klausurenkurs im Strafrecht III, 5. Auflage 2018, 680 Seiten, 26, 99 € (C.F. Müller)
Gegenstand der Rezension ist der dritte und letzte Teil des dreiteiligen Klausurenkurses zum Strafrecht von Werner Beulke. Die drei Klausurenkurse sind nach Schwierigkeitsgrad geordnet und wollen stufenweise auf die Anfänger- bzw. Fortgeschrittenenübung sowie das erste Examen vorbereiten.
Werner Beulke war Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Passau. Heute ist er als Gutachter und Strafverteidiger tätig.
Kritik
Kritik
Das Werk richtet sich insbesondere an den Examenskandidaten. Die Klausuren haben das Niveau einer Klausur im ersten Staatsexamen. Anhand des Klausurenkurses unternimmt der Leser eine bunte Reise durch das materielle Strafrecht, die mit strafprozessualen Zusatzfragen angereichert ist.
Der Aufbau ist der selbe wie in den beiden ersten Teilen:
Auf den Sachverhalt folgt zunächst eine stichpunktartige Kurzlösung und danach der ausführliche Lösungsvorschlag. Am Ende eines Falles gibt Beulke Definitionen zum Auswendiglernen und verweist auf weitere Klausurlösungen in der Ausbildungsliteratur. Der Klausurenkurs schließt mit abstrakten Aufbauschemata und einer umfangreichen Auswahl von Klausuren auf Examensniveau in Ausbildungszeitschriften ab.
Zum Inhalt:
Die Lösungsvorschläge sind zu großen Teilen sehr gut nachvollziehbar und umfangreich. Für eine niedergeschriebene Klausur in der Praxis aber wiederum zu umfangreich. Beulke verwendet zur Behandlung der Hauptprobleme grau unterlegte Problemkästen. In denen werden die Ansichten abstrakt einander gegenübergestellt und die Hauptargumente angeführt. Sodann wird der Sachverhalt unter die verschiedenen Ansichten subsumiert. Bei unterschiedlichen Ergebnissen wird der Streit entschieden.
Diese Vorgehensweise ist legitim. Schließlich soll der Klausurenkurs eine Kombination aus Fallbuch und problemorientierten Repetitionskurs sein. Ich finde sie aber problematisch. Denn häufig scheitert die Klausur nicht am Wissen, sondern daran, dass der Bearbeiter nicht in der Lage ist, abstraktes Wissen knapp und klausurorientiert darzustellen. Gerade das macht gute Bearbeitungen aber aus. Ich würde daher eine fallorientierte Darstellung der Probleme gegenüber der abstrakten Darstellungsweise bevorzugen. Letztere findet man darüber hinaus in jedem Lehrbuch.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Beulke manchmal Probleme künstlich erzeugt. Das gilt für alle drei Bände. Im dritten Band finden sich unter anderem folgende zwei Bespiele:
In Fall 2 wird das Problem des ärztlichen Heileingriffes im Rahmen eines Schwangerschaftsabbruchs diskutiert. Da der Schwangerschaftsabbruch in diesem Fall nicht medizinisch indiziert war, stellt sich dieses Problem aber gar nicht (vgl. Kühl S. 312 f.). In Fall 7 stellt sich zudem nicht das breit erörterte Problem der sukzessiven Beihilfe. Denn dort hat der Abnehmer der Diebesbeute durch seine Zusage vor Versuchsbeginn jedenfalls psychische Beihilfe bei der Tatausführung geleistet.
Abschließendes Urteil
Trotz dieser Kritik ist auch der dritte Teil des Klausurenkurs empfehlenswert. Er vermittelt einen guten Eindruck, wie eine Lösung formal und inhaltlich auszusehen hat. Insgesamt lässt sich sagen, dass der dreiteilige Klausurenkurs damit eine fundierte und erfolgsversprechende Vorbereitung auf strafrechtliche Klausuren ermöglicht.
Rezensent: David van Koppen