Direkt zum Hauptbereich

Beulke, Werner: Klausurenkurs im Strafrecht III, 5. Auflage 2018, 680 Seiten, 26, 99 € (C.F. Müller)

Gegenstand der Rezension ist der dritte und letzte Teil des dreiteiligen Klausurenkurses zum Strafrecht von Werner Beulke. Die drei Klausurenkurse sind nach Schwierigkeitsgrad geordnet und wollen stufenweise auf die Anfänger- bzw. Fortgeschrittenenübung sowie das erste Examen vorbereiten.

Werner Beulke war Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Passau. Heute ist er als Gutachter und Strafverteidiger tätig.

Kritik



Das Werk richtet sich insbesondere an den Examenskandidaten. Die Klausuren haben das Niveau einer Klausur im ersten Staatsexamen. Anhand des Klausurenkurses unternimmt der Leser eine bunte Reise durch das materielle Strafrecht, die mit strafprozessualen Zusatzfragen angereichert ist. 

Der Aufbau ist der selbe wie in den beiden ersten Teilen:

Auf den Sachverhalt folgt zunächst eine stichpunktartige Kurzlösung und danach der ausführliche Lösungsvorschlag. Am Ende eines Falles gibt Beulke Definitionen zum Auswendiglernen und verweist auf weitere Klausurlösungen in der Ausbildungsliteratur. Der Klausurenkurs schließt mit abstrakten Aufbauschemata und einer umfangreichen Auswahl von Klausuren auf Examensniveau in Ausbildungszeitschriften ab.


Zum Inhalt:


Die Lösungsvorschläge sind zu großen Teilen sehr gut nachvollziehbar und umfangreich. Für eine niedergeschriebene Klausur in der Praxis aber wiederum zu umfangreich. Beulke verwendet zur Behandlung der Hauptprobleme grau unterlegte Problemkästen. In denen werden die Ansichten abstrakt einander gegenübergestellt und die Hauptargumente angeführt. Sodann wird der Sachverhalt unter die verschiedenen Ansichten subsumiert. Bei unterschiedlichen Ergebnissen wird der Streit entschieden.


Diese Vorgehensweise ist legitim. Schließlich soll der Klausurenkurs eine Kombination aus Fallbuch und problemorientierten Repetitionskurs sein. Ich finde sie aber problematisch. Denn häufig scheitert die Klausur nicht am Wissen, sondern daran, dass der Bearbeiter nicht in der Lage ist, abstraktes Wissen knapp und klausurorientiert darzustellen. Gerade das macht gute Bearbeitungen aber aus. Ich würde daher eine fallorientierte Darstellung der Probleme gegenüber der abstrakten Darstellungsweise bevorzugen. Letztere findet man darüber hinaus in jedem Lehrbuch.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Beulke manchmal Probleme künstlich erzeugt. Das gilt für alle drei Bände. Im dritten Band finden sich unter anderem folgende zwei Bespiele:

In Fall 2 wird das Problem des ärztlichen Heileingriffes im Rahmen eines Schwangerschaftsabbruchs diskutiert. Da der Schwangerschaftsabbruch in diesem Fall nicht medizinisch indiziert war, stellt sich dieses Problem aber gar nicht (vgl. Kühl S. 312 f.). In Fall 7 stellt sich zudem nicht das breit erörterte Problem der sukzessiven Beihilfe. Denn dort hat der Abnehmer der Diebesbeute durch seine Zusage vor Versuchsbeginn jedenfalls psychische Beihilfe bei der Tatausführung geleistet. 

Abschließendes Urteil

Trotz dieser Kritik ist auch der dritte Teil des Klausurenkurs empfehlenswert. Er vermittelt einen guten Eindruck, wie eine Lösung formal und inhaltlich auszusehen hat. Insgesamt lässt sich sagen, dass der dreiteilige Klausurenkurs damit eine fundierte und erfolgsversprechende Vorbereitung auf strafrechtliche Klausuren ermöglicht.

Rezensent: David van Koppen

Beliebte Posts aus diesem Blog

Jörg Fritzsche: Fälle zum Schuldrecht II, 5. Auflage 2019, 337 Seiten, 24,90 € (C.H. Beck)

Das vorliegende Werk ist das dritte Fallbuch von Jörg Fritzsche zum Bürgerlichen Recht. Nachdem er in den beiden vorherigen Bänden den Allgemeinen Teil des BGB und die vertraglichen Schuldverhältnisse behandelt hat, konzentriert er sich hier auf Fälle zu den Gesetzlichen Schuldverhältnissen. Das Fallbuch soll die Anwendung des Vorlesungsstoffs in der Fallbearbeitung trainieren Jörg Fritzsche ist ordentlicher Professor an der Universität Regensburg. Dort hat er einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht inne. Kritik Fritzsche hat sein Fallbuch folgendermaßen aufgebaut: Auf den ersten Seiten finden sich zunächst Hinweise zur Fallbearbeitung gesetzlicher Schuldverhältnisse, insbesondere Aufbauschemata. Sodann folgen insgesamt 27 Fälle, wobei der Fokus auf dem Delikts- und Bereicherungsrecht liegt. Zur Geschäftsführung ohne Auftrag finden sich lediglich zwei Fälle. Vor jeder Falllösung ist eine kurze Gliederung mit Problemschwerpunkten vorangeste...

Christian Jäger: Examensrepetitorium Strafrecht Besonderer Teil, 7. Auflage 2017, 496 Seiten, 25, 99 € (C.F. Müller)

Der Besondere Teil des Strafrechts wird von vielen Studierenden ob seiner Lernintensivität gefürchtet. Ihn zu beherrschen, ist für alle Übungsarbeiten und insbesondere für ein erfolgreiches Examen elementar. Neben Detailwissen und Streitständen wird von vielen Studierenden immer wieder die besonders prüfungsrelevante Verzahnung mit dem Allgemeinen Teil des Strafrechts unterschätzt. Dem Strafrecht BT widmet Christian Jäger nun in 7. Auflage ein Examens-Repetitorium. Prof. Dr. Christian Jäger ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Kritik Jäger behandelt den kompletten Besonderen Teil in einem Lehrbuch. Er stellt zunächst Straftaten gegen die Person und Straftaten gegen das Vermögen dar. Im Anschluss geht er auf „weitere examensrelevante Deliktsgruppen“ ein. Dieser Aufbau überzeugt. Denn er Jäger legt damit den Schwerpunkt – examenstypisch – auf die beiden erstg...

Dieter Medicus/Jens Petersen: Bürgerliches Recht, 26. Auflage 2017, 511 Seiten, 24,90 € (Vahlen)

Das von Dieter Medicus begründete und nun von Jens Petersen fortgeführte Werk "Bürgerliches Recht" ist das wohl bekannteste Standardwerk zur zivilrechtlichen Examensvorbereitung. Das Werk will das examensrelevante Zivilrecht wiederholen und vertiefen. Und zwar ohne Rücksicht auf die Einteilung des BGB in seine fünf Bücher. Vielmehr orientiert sich der Aufbau an den zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen. Innerhalb der einzelnen Anspruchsgrundlagen sind dann Querverbindungen und Vergleiche zu anderen Rechtsgebieten eingearbeitet. Dieter Medicus war Professor für Römisches, Antikes und Bürgerliches Recht in München. Jens Petersen lehrt Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Potsdam. Kritik Die Darstellung beginnt mit Ansprüchen aus Vertrag und arbeitet sich über die Geschäftsführung ohne Auftrag, dinglichen und deliktischen Ansprüchen bis zum Bereicherungsrecht vor. Das Werk schließt mit Abschnitten zu Einwendungen und v...