Das deutsche Steuerrecht beschäftigt den angehenden Juristen lediglich im universitären Teil der ersten juristischen Staatsprüfung. Angesichts der umfassenden Präsenz des Steuerrechts muss dies überraschen. Kaum ein Rechtsanwalt wird nicht früher oder später die steuerrechtlichen Bedürfnisse seiner Mandantschaft beachten müssen und jeder Richter hat die oft vergessene Anzeigepflicht aus § 116 AO zu beachten. Dementsprechend müssen sich Referendare im bayrischen Assessorexamen einer Steuerrechtsklausur stellen. Aufgrund der Komplexität und des ständigen Wandels des Rechtsgebietes scheint dies keine einfache Aufgabe zu sein. Das sind auch Umstände, denen sich die Autoren des vorliegenden Werkes stellen müssen. Sie treten nicht nur an, um ein Lehrbuch zu präsentieren, sondern auch ein grundlegendes Nachschlagewerk. Die Autoren Seer, Hey, Englisch und Hennrichs bringen hierbei ihre Erfahrungen als Universitätsprofessoren ein, wohingegen der Autor Montag seine Erfahrungen als Steu...
EIN PROJEKT EHEMALIGER STUDENTEN DER UNIVERSITÄT MANNHEIM