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Es werden Posts vom Juli, 2018 angezeigt.

Ennuschat/Ibler/Remmert: Öffentliches Recht in Baden-Württemberg, 2. Auflage 2017, 337 Seiten, 29, 80 € (C.H. Beck)

Das besondere Verwaltungsrecht variiert von Bundesland zu Bundesland aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland. Obwohl es in seinen Grundzügen sehr ähnlich ist, ergeben sich trotzdem prüfungsrelevante Unterschiede. Das gilt insbesondere für das Verwaltungsvollstreckungsrecht der Länder. Daher bietet es sich an, das Polizei-, Kommunal- und Baurecht mit einem länderspezifischen Lehrbuch zu erarbeiten. Danach kann man gelassen auf die allgemeinen Bücher zu diesen Rechtsgebieten zurückgreifen. Schließlich ist man dann mit den länderspezifischen Besonderheiten einigermaßen vertraut. Drei Professoren der Rechtswissenschaft haben das vorliegende Lehrbuch bearbeitet. Jörg Ennuschat das Kommunal-, Martin Ibler das Polizei- und Barbara Remmert das Baurecht. Kritik Die Autoren versprechen eine prüfungsorientierte Darstellung der drei Rechtsgebiete und das liefern sie auch. Die Darstellung ist prägnant und wird mit verfassungsrechtlichen und prozessualen Frage

Beulke, Werner: Klausurenkurs im Strafrecht II, 3. Auflage 2014, 302 S., 20, 99 € (C.F. Müller)

Gegenstand der Rezension ist der zweite Teil des dreiteiligen Klausurenkurses zum Strafrecht von Werner Beulke. Die drei Klausurenkurse sind nach Schwierigkeitsgrad geordnet und wollen stufenweise auf die Anfänger- bzw. Fortgeschrittenenübung sowie das erste Examen vorbereiten. Werner Beulke war Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Passau. Heute ist er als Gutachter und Strafverteidiger tätig. Kritik Das Werk richtet sich insbesondere an den fortgeschrittenen Studenten im zweiten bis vierten Semester. Die Klausuren haben das Niveau einer anspruchsvollen Fortgeschrittenenübung. Der Klausurenkurs kann und sollte jedoch auch von Kandidaten bearbeitet, die sich auf das erste Staatsexamen vorbereiten. Schließlich werden die Probleme im Examen die gleichen sein. Unterschiede finden sich in der Regel eher im Umfang der Klausur. Zum Aufbau: Auf den Sachverhalt folgt zunächst eine stichpunktartige Kurzlösung und danach der ausführl